Geschäfts-und Lieferbedingungen
1.Geltung
Die nachstehenden Geschäfts-und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt sie für das vorliegende und alle weiteren Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
2.Vertragsgrundlage
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
Von der Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen bedürfen des beiderseitigen schriftlichen Anerkenntnisses.
Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3.Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der bei der Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Versandort ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vereinbarten Frist zu bezahlen. Wird nicht innerhalb dieses Zeitraumes bezahlt, sind wir berechtigt vom 1. Tag nach Fälligkeit die jeweils banküblichen Zinsen an den Käufer zu berechnen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
4.Rücktritt
Nimmt der Kunde die von uns angebotene Ware nicht ab, so ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, Stornierungen des Kunden zu akzeptieren.
Weichen wir von dieser Regelung ab, so ist der Kunde verpflichtet, an uns als entgangenen Gewinn / pauschalierter Schadenersatz 30{6c9cbb8425d625e3f731a8bed41e60169263eef81b66031ad54c8bd8f84a381d} des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist uns nach, daß der uns entstandene Schaden / entgangene Gewinn geringer ist.
5.Lieferfristen
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder gegebenenfalls später zugesagten Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im Rahmen branchenüblicher Angemessenheit.
Sie werden nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „bindende Lieferfrist“ bezeichnet worden sind.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich -auch innerhalb eines Verzuges -bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind.
Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffung, Fabrikation-oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, so verlängert sich die Lieferfrist.
Der Kunde kann nur dann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten -innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen -in Verzug ist.
6.Versand-und Gefahrenübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Dabei wird die Ware vom Verkäufer mit 2{6c9cbb8425d625e3f731a8bed41e60169263eef81b66031ad54c8bd8f84a381d} vom Warenwert versichert.
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung ohne unser Verschulden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
7.Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, solange noch eine Verbindlichkeit des Kunden, gleich aus welchem Grund oder Rechtsgeschäft, uns gegenüber besteht.
Verpfändungen oder vollständige Sicherungsübertragungen des gelieferten Gegenstandes vor vertragsgemäßer Zahlungserfüllung
sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte, sind wir vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.Mängelhaftung / Gewährleistung
Für Mängel haften wir nur wie folgt:
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche
durch schriftliche Anzeigen dem Verkäufer zu rügen.
-Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
-Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder ein Muster zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
-Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen möglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl
das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Soweit Bestimmungen des AGB-Gesetzes zwingend zusätzliches oder anderes vorschreiben, gilt das AGB-Gesetz, soweit dessen Anwendung zwingend ist.
Durch seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Über die genannten Mängelhaftungsansprüche hinaus können keinerlei Ansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund wegeben etwaiger Beanstandungen seitens des Kunden gegen uns geltend gemacht werden, die mit dem Vertragsgegenstand bei Kauf, der Benutzungsüberlassung, der Lieferung oder mit dem
Liefergegenstand selbst zusammenhängen.
Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich Folgeschäden oder bei positiver Vertragsverletzung. Von diesen Regelungen ausgenommen sind nur die Fälle, in denen wir vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden zu vertreten haben.
Gewährleistungen gegen uns verjähren zwei Jahre nach Empfang der Ware durch den Käufer.
9.Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, Willich.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen.
Die Beziehung der Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des HAAGER-Kaufrechtes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts-oder Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so gelten die übrigen Bedingungen dennoch. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine Regelung, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was rechtlich oder wirtschaftlich beabsichtigt wurde.
EDV Koenen e.K. Stand von 01.01.2021